RÜCKSCHULUNG -
Der Weg zurück in die Grund- und Werkrealschulen
Rückschulung heißt: Schüler:innen mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch haben sich so gut stabilisiert und entwickelt, dass eine Rückschulung an eine Grund- oder Werkrealschule möglich ist. Meist wird vor der Rückschulung eine Probezeit an der Regelschule vereinbart, die durch den Sonderpädagogischen Dienst begleitet wird.
Zurück kommen meist nur Schüler:innen, deren Rückschulung von vornherein nicht unproblematisch war. Schüler:innen, die nach der Probezeit in der Werkrealschule bleiben können, werden in größeren Abständen besucht. Ein Kontakt zum Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum bleibt meist bestehen.
Ausbildungshelfer:innen
Ein Baustein in der Berufsvorbereitung stellt der Einsatz einer/eines Ausbildungshelferin/helfers dar. Diese/Dieser arbeitet mit ganzen Klassen der Hauptstufe und unterstützt die Klassenlehrer:innen beispielsweise bei der Vorbereitung der ersten Praktika. Ausgefüllt wird diese Aufgabe von einer Mitarbeiter:in des Förderband e.V..
Kooperation Förderband
Ansprechpartner im Förderband e.V.:
Leiter des Bereichs im Förderband e.V, „Schulnahe Dienstleistungen“:
Christian Hornung Förderband e.V.
D4, 4, 68159 Mannheim,
Tel: 0621 / 16661-33
E-Mail: christian.hornung@foerderband-ma.de
Internet: www.foerderband-ma.de
Übergänge in die Berufsschulen
Um den Übergang vom SBBZ Lernen in die Berufsschule für die Schüler:innen zu erleichtern, findet eine enge Kooperation mit der Berufsschule Justus-von-Liebig-Schule und der Berufsschule des Förderbands e.V. statt (Koop-Modell): Die Schüler:innen unserer 9. Klassen werden donnerstags bereits in ihrer zukünftigen Berufsschule unterrichtet. Nach der 9. Klasse wechseln die Schüler:innen dann komplett in die Berufsschule, werden aber in einem Fach noch von einer Lehrkraft des SBBZ weiter unterrichtet. Diese Verzahnung im 9. und 10. Schuljahr hat sich als sehr positiv auf den Übergang in die Berufsschulen erwiesen.
Am Ende der 10. Klasse können die Schüler:innen den VAB-Abschluss mit oder ohne Zusatzprüfung erlangen. Bestehen die Schüler:innen die Zusatzprüfung, erhalten sie einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss.
Für Schüler:innen, die ein differenziertes Angebot im Anschluss an die 9. Klasse benötigen, gibt es inzwischen zwei alternative Anschlussmöglichkeiten an der Justus-von-Liebig Schule:
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Schüler:innen, die länger für das Erreichen des VAB-Abschlusses benötigen, können eine zweijährige VAB-Klasse besuchen. Dieses Modell entstand in Zusammenarbeit mit der Justus-von-Liebig Schule und der Stephen-Hawking Schule Neckargemünd.
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In Zusammenarbeit mit der Eugen-Neter-Schule gibt es weiterhin eine BVE-Klasse. Hier arbeiten Schüler:innen der Eugen-Neter-Schule gemeinsam mit Schüler:innen des SBBZ Lernen über zwei Jahre. Ziel ist eine Verbesserung der für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wichtigen überfachlichen Qualifikationen.
Damit alle Schüler:innen einen passenden Anschluss in den Beruf finden, erhalten sie, ihre Eltern und Erziehungsberechtigten eine intensive Beratung. So findet bereits in der 8. Klasse ein Informationsabend statt. In der 9. Klasse werden dann, unterstützt durch die Agentur für Arbeit, individuelle Beratungsgespräche geführt, in denen der weitere Bildungsweg geplant wird.
Schulabschluss
Am Ende der 9. Klasse finden die internen Abschlussprüfungen statt. Sie bestehen aus einer Projektprüfung, sowie jeweils einer Prüfung in Mathematik und Deutsch. Schüler:innen, die eine Kooperationsklasse mit einer Berufsschule besuchen, erhalten ein Zeugnis über den Besuch der zweijährigen Kooperationsklasse. Alle Schüler:innen erhalten nach Beendigung der 9. Klasse ein Förderschulabschlusszeugnis.